Neues Gesetz ab 1. Juni 2024 – Sachkundenachweis erforderlich
Seit dem 1. Juni 2024 ist das Bundesgesetz über den Schutz vor Gefährdung durch nichtionisierende Strahlung (NIS) und Schall (V-NISSG) rechtsgültig. Ab diesem Zeitpunkt dürfen Behandlungen durch nichtionisierende Strahlen und Schall nur noch von Personen durchgeführt werden, die einen entsprechenden Sachkundenachweis erworben haben. Ein Sachkundenachweis gilt als Bestätigung, dass eine Absolventin oder ein Absolvent die erforderlichen Qualifikationen erworben hat und befähigen diese oder diesen dazu, die aufgeführten Behandlungen auszuführen und die Gesundheit von Kundinnen und Kunden nicht zu gefährden.
Folgende Behandlungen sind per 1.6.2024 V-NISSG pflichtig:
- Haarentfernung mit Laser
- Haarentfernung mit IPL
- Behandlung von Cellulite und Fettpolster
- Akupunktur mit Laser
- Behandlung für Akne, Falten, Narben, Pigmente, Couperose, Narben und Schwangerschaftsstreifen mit Laser
- Entfernung von Permanent-Make-up und Tätowierungen mit Laser
- Behandlung von Nagelpilz mit Laser
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